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Äquivalenzprinzip

Was ist das Äquivalenzprinzip? Wie funktioniert das Äquivalenzprinzip und wie hat diese Auswirkung auf die Private Krankenversicherung?



Das Äquivalenzprinzip der Privaten Krankenversicherung beschreibt deren Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Die Privaten Krankenversicherungs-gesellschaften kalkulieren Ihre Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip, dass bedeutet nach dem individuellen Risikos eines Antragsstellers. So werden die Versicherungsbeiträge der Privaten Krankenversicherung zum Beispiel nach dem Eintrittalter, dem Gesundheitszustand oder den gewünschten Leistungen individuell berechnet (siehe Beitragskalkulation Private Krankenversicherung). Das Äquivalenzprinzip führt für Personen mit Vorerkrankungen oder einem hohen Risiko aus Versicherungssicht, teilweise zu hohen Versicherungsbeiträgen oder sogar zum vollständigen Ausschluss aus der Privaten Krankenversicherung.



Das Äquivalenzprinzip ist das Gegenteil von dem Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Grund des Solidaritätsprinzips richten sich die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung nur nach dem Einkommen der Versicherten Person. Individuelle Risiken wie zum Beispiel Vorerkrankungen oder das Eintrittsalter werden bei der Beitragskalkulation der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt.



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