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Betriebsschließungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Der finanzielle Schutz bei Schließung eines Lebensmittelbetriebs

Betriebe die in der Lebensmittelbranche tätig sind, unterliegen einem besonderen, geschäftsschädigenden Risiko. Denn selbst wenn ein Betrieb sehr sorgfältig auf Sauberkeit und Hygiene achtet, kann nicht zu Hundert Prozent garantiert werden, dass einmal Krankheitserreger in den Betrieb gelangen. Es gibt einfach sehr viele Risiken welche die Krankheitserreger mitbringen können. Hierzu gehören zum Beispiel Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden die sich innerhalb des Betriebs aufhalten. Selbst neu gelieferten Rohstoffe zur Weiterverarbeitung können Krankheitserreger mitbringen. Sobald in einem Betrieb der geringste Verdacht besteht, dass in einem Betrieb sich Krankheitserreger befinden, können die Behörden gemäß dem Infektionsschutzgesetz (kurz: IfSG) den Laden zum Schutz der Allgemeinheit schließen. Eine Betriebsschließung ist aber leider für den Betrieb mit vielen Kosten verbunden.

 

Betriebsschließungsversicherung sichert die finanzielle Kosten bei Schließung

Mit der Schließung eines Betriebs kommen auf das Unternehmen erhebliche Kosten zu. Wegen der Schließung kann natürlich das normale Geschäft nicht weiter gehen und die Einnahmen fehlen. Aber die typischen Verbindlichkeiten des Unternehmens wie zum Beispiel Mieten, Pachten, Steuern, Abschläge, Versicherungen und erst Recht Gehälter oder Löhne von Mitarbeitern müssen weiterhin gezahlt werden. Auch bereits produzierte und gelagerte Waren vernichten Behörden bei einer Betriebsschließung. Ebenfalls die anschließende Desinfektion des Betriebs muss der Betrieb selbst bezahlen. Alles Kosten die im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz des Betriebs führen können.

 

Damit Betriebe aus der Lebensmittelbranche nicht wegen eines Verdachts in den finanziellen Ruin erleiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung. Diese Versicherung bezahlt bei einer Schließung den entstandenen Schaden. Folgende Kosten sollte eine Betriebsschließungsversicherung übernehmen:

 

  • Löhne, Gehälter von Mitarbeitern (hierzu gehört auch ein Tätigkeitsverbot eines Mitarbeiters)
  • Mieten bzw. Pachten der Betriebsstätte
  • Zahlungsraten von Produktionsmaschinen
  • Vernichtung von bereits produzierten Waren
  • Kosten für die Desinfektion des Betriebs
  • Kosten die durch das Ermittlungsverfahren entstehen

 

 

Eine Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmen aus der Lebensmittelbranche sinnvoll, vor einer ernsthaften Bedrohung. Interessieren sich Unternehmen für eine Betriebsschließungsversicherung, so muss der genau Leistungsumfang individuell mit dem Versicherungsunternehmen berechnet werden.


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