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Übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Sturmschäden?

Jetzt am Wochenende gab es starkes Unwetter in vielen Bereichen von Deutschland. Der dabei entstandene Sturm hat ja für einige Schäden gesorgt. Was ist denn nun wenn ein Sturm einen Schaden am eigenen Haus verursacht? Übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Sturmschäden? Oder wird für eben solche Beschädigungen eine Zusatzpolice oder eine gewisse Vertragsoption benötigt?

Antwort

Eine verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst auch Schäden welche durch einen Sturm verursacht wurden. Hier wird also keine Extrapolice oder eine zusätzliche Option benötigt. Zu bedenken ist allerdings die Definition von Sturm. Die Wohngebäudeversicherung definiert Sturm ab der Windstärke 8. Und dies muss eine Wetterstation in der Nähe nachweisen können. Leider können aber auch schon bei einer Windstärke 7 entsprechende Schäden am Haus passieren. Sollte eben dies der Fall sein, bleiben Versicherte auf Ihrem Schaden sitzen und müssen selbst zahlen.

Neben Sturm leistet eine Wohngebäudeversicherung im Übrigen auch bei Schäden durch Feuer, Hagel und Leitungswasser. Kommt es durch ein versichertes Risiko zum Schaden am Haus selbst (nicht der Inhalt des Hauses - Hausratversicherung) so ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden inklusive möglichen Kosten die mit dem Schaden zusammenhängen (Aufräumkosten, Sachverständigenkosten etc.).
 

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