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Beeinflussen Vorsorgeuntersuchungen die Rückerstattung von Wahltarifen?

Einige der Gesetzlichen Krankenkassen bieten bei Ihren Wahltarifen eine Beitragsrückerstattung an. Dafür dürfen Versicherte dann allerdings keine Leistung in Anspruch nehmen. Wie sieht das aber mit Vorsorgeuntersuchungen aus? Hier empfehlen die Krankenkassen zum Teil einige Vorsorgeuntersuchungen. Daher die Frage: Beeinflussen Vorsorgeuntersuchungen die Rückerstattung von entsprechenden Wahltarifen? Oder können diese trotzdem in Anspruch genommen werden?

Antwort

Eigentlich kommt es immer darauf an, wie die Bedingungen des jeweiligen Wahltarifs aussehen und welche Leistungen diese beinhalten. Allerdings ist es in den meisten Fällen so geregelt, dass Versicherte an den normalen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen können und diese keinen Einfluss auf die mögliche Beitragsrückerstattung haben. Neben den Vorsorgeuntersuchungen gehören hierzu auch Früherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen, Präventionsmaßnahmen und ein jährlicher Kontrollbesuch beim Zahnarzt. Lediglich wenn der Arzt oder Zahnarzt weitere Behandlungen für notwendig erachtet und diese durchführt, entfällt die Beitragsrückerstattung.

 

Die Wahltarife mit einer Beitragsrückerstattung lohnen sich in den meisten Fällen nur für junge oder sehr gesunde Versicherte. Werden Versicherte regelmäßig krank, kann ein solcher Wahltarif für Versicherte richtig teuer werden. Doch selbst wenn sich Versicherte für einen solchen Krankenkassen Wahltarif entscheiden, so empfiehlt es sich hier die aktuellen Angebote der Kassen zu vergleich und zu prüfen. Auch hier gibt es zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede.
 


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