style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Benötigt ein Tierarzt überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Bei vielen Berufen empfiehlt es sich ja eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere wenn man ein hohes Haftungsrisiko besitzt. Wie sieht das aber bei einem Tierarzt aus? Immerhin können Ihn seinen Patienten bei Streitigkeiten ja keine Klage gegen Ihn erheben. Benötigt ein Tierarzt also überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Antwort

Es stimmt wohl, dass die Patienten eines Tierarztes bei Unstimmigkeiten keine Ansprüche selbst einklagen können. Dies können dafür aber die Besitzer des Tieres machen. Dementsprechend muss ein Tierarzt für seine Behandlungen auch haften, natürlich auch dann wenn mal etwas schief geht. Hier können die Tierbesitzer dann auch Schadenersatz fordern und den Tierarzt verklagen. Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung, kann dies dann eine teure Angelegenheit für den Tierarzt werden.

Allerdings gilt es zwischen der Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung zu unterscheiden. Die Berufshaftpflichtversicherung greift nur wenn der Tierarzt selbstständig arbeitet und das ohne eine eigene Praxis. Hat ein Tierarzt aber eine Praxis und beschäftigt hier vielleicht auch noch andere Personen, so wird unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt. Immerhin können auch die Mitarbeiter einen Schaden verursachen, für welchen der Praxisinhaber dann haften muss.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder