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Bezahlt die Autoversicherung für Schäden am Fahrzeug die in der Nacht zum 1 Mai passieren?

Jedes Jahr das alt bekannte Lied in der Nacht zum 1. Mai. Immer wieder kommt es zu Krawallen, insbesondere in Berlin und weiteren Großstädten. Gerne sind bei den Krawallen auch parkende Autos die Zielscheibe. Wer bezahlt aber den Besitzern einen Schaden am Fahrzeug wenn dies durch  Krawalle in der Nacht zum 1. Mai passieren? Kommt die Autoversicherung für solche Schäden auf?

Antwort

Bei Krawallen zum ersten Mai eines Jahres handelt es sich um Vandalismus. Schäden am Fahrzeug die durch Vandalismus passieren sind nur über eine Vollkaskoversicherung abgesichert. Diese kommt normalerweise für die Schäden auf und reguliert diese bis zu der vereinbarten Höhe. Aber die Nacht zum 1. Mai hat eine Besonderheit mit sich. Denn grundsätzlich schließt jede Versicherung  Ihre Leistungen aus, wenn Schäden durch innere Unruhen geschehen. Die Kaskoversicherung könnte die Krawalle als innere Unruhe betrachten und leistungsfrei bleiben. In einem solchen Fall müsste also der Fahrzeughalter vollständig für die Schäden am Fahrzeug aufkommen und würde keinen Ersatz bekommen.

 

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