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Bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau?

Wenn ein Versicherter pflegebedürftig wird und der Umbau seiner Wohnung notwendig wird, wie sieht das hier mit einer finanziellen Unterstützung aus? Bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau? Oder müssen Versicherte hier die möglichen Kosten (neues Badezimmer, Rampe für die Haustür und weitere Geräte zur Unterstützung im Alltag) selbst bezahlen? Das sind immerhin mehrere Tausend Euro.

Antwort

Liegt nachweislich eine Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) vor und ein behindertengerechter Umbau ist notwendig, so leisten die Gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich einen Zuschuss für die entsprechenden Umbauten. Um den Zuschuss zu erhalten muss allerdings der Medizinische Dienst der Gesetzlichen Krankenkassen (MDK) eine Prüfung der Situation vornehmen und dann eine Empfehlung an die Krankenkasse schreiben.

Natürlich ist der Zuschuss von den Gesetzlichen Krankenkassen für einen behindertengerechten Umbau begrenzt. Der maximale Zuschuss liegt bei 2.500 Euro. Damit dürfen nicht die vollständigen Kosten bezahlt werden sondern nur ein Teil der Rechnung. Es besteht immer eine Eigenbeteiligung für Versicherte.

 

Sollte ein Umbau einer Wohnung oder eines Hauses wegen einer Pflegebedürftigkeit notwendig sein, kann es sich auch empfehlen noch mal bestehende Policen zu überprüfen. Viele Private Pflegeversicherungen sehen auch eine Leistung (Zuschuss) für einen Umbau am Haus vor, sobald eine Pflegebedürftigkeit eintritt.
 

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