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Bezieht sich die Höhe des Versicherungsbeitrags einer Auslandsreisekrankenversicherung auf das Reiseland selbst?

Grundsätzlich empfehlen die Gesetzlichen Krankenkassen Ihren Versicherten selbst zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Teilweise bietet diese durch eigene Kooperationen selbst ein entsprechendes Versicherungsangebot. Doch wie berechnet sich eigentlich der Versicherungsbeitrag einer Auslandsreisekrankenversicherung? Bezieht sich der Beitrag zu der Versicherung auf das Reiseland selbst?

Antwort

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist wirklich ein wichtiger und sinnvoller Versicherungsschutz für alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Ihrem Urlaub im Ausland verbringen möchten. Denn die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt nur in manchen Ländern auf der (mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besitzt) Leistungen und diese auch nur maximal auf Niveau, wie in Deutschland. Zudem besitzt die GKV noch Lücken und zahlt beispielsweise keine Krankenrücktransporte.

 

Auf Grund des lückenhaften Versicherungsschutzes der Gesetzlichen Krankenversicherung sollten alle Versicherten, die planen in Ausland zu fahren, eine Private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Der Beitrag der Auslandsreisekrankenversicherung richtet sich nicht nach dem Reiseland. Ausschlaggebend ist hier der Leistungsumfang der Versicherung.

 

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