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Erhöht ein Hund zwangsläufig den Beitrag zur Haftpflichtversicherung?

Wenn ein Hund neu in den Haushalt kommt muss dieser auch versichert werden. Wie genau wird ein Hund aber versichert? Erhöht dieser zwangsläufig den Beitrag zur Haftpflichtversicherung? Oder müssen Hundebesitzer automatisch eine gesonderte Haftpflicht für den Hund abschließen.

Antwort

Ein Hund kann höchstens vorläufig über eine bestehende Private Haftpflichtversicherung versichert sein. Dieser Versicherungsschutz erfolgt durch die Vorsorgeversicherung der Haftpflicht und kann maximal 6 oder 12 Monate nach Anschaffung des Hundes gelten. Viele Haftpflichttarife sehen einen Vorsorgeschutz von höchstens 6 Monaten vor.
Einen vollwertigen und umfassenden Versicherungsschutz für einen Hund erhalten Besitzer nur mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine Beitragserhöhung der bestehenden Haftpflicht kann nicht erfolgen. Natürlich müssen Besitzer für eine Hundehaftpflicht auch entsprechende Jahresbeiträge bezahlen. Diese liegen im Schnitt zwischen 60 und 120 Euro im Jahr, je nach Versicherungsleistung und Versicherungsgesellschaft.

 

Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung empfiehlt es sich mindestens eine Deckungssumme von 3 Millionen, besser aber 5 oder 10 Millionen Euro zu versichern. Bis zu dieser Summe leistet die Tierhalterhaftpflicht maximal im Schadensfall. Außerdem sollte eine Haftpflicht nur eine Laufzeit von 1 Jahr betragen, so dass Hundebesitzer flexibel bleiben und nicht jahrelang an eine Versicherung gebunden sind. Gute Tarife versichern auch gesonderte Risiken wie zum Beispiel Deckschäden oder Leistung bei Fremdhüten.
 

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