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Haben Versicherte bei Beitragserhöhung einer Haftpflicht ein Sonderkündigungsrecht?

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung konnten Versicherte bei Ihrer Krankenkasse kündigen, sobald diese einen Zusatzbeitrag erhebt. Gilt dieses Sonderkündigungsrecht denn auch für andere Versicherungen. Haben zum Beispiel Versicherte ein Sonderkündigungsrecht wenn Ihre Private Haftpflichtversicherung eine Beitragserhöhung durchführt? Oder können Versicherte nur ordentlich kündigen, unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist?

Antwort

Sobald eine Versicherung Ihren Beitrag erhöht besitzen die Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und können Ihre Versicherung kündigen. Diese Kündigung muss allerdings innerhalb, der im Informationsschreiben gesetzten Frist erfolgen. In der Regel müssen Versicherungsnehmer Ihre Versicherung über die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrecht innerhalb von 1 Monat nach Eingang des Informationsschreibens informieren.

 

Mit der Information über die Beitragserhöhung einer Versicherung, ist ein schöner Zeitpunkt um die vorhandene Police grundsätzlich noch einmal auf Ihre Leistungen und Preise zu prüfen. Gegebenenfalls lohnt es sich hier einen Versicherungsvergleich zu machen. Teilweise können Kunden eine leistungsstarke und zugleich günstigere Versicherung finden.


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