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Müssen Versicherte ein Foto für die neue Gesundheitskarte einsenden?

Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen bereits seit längerer Zeit ein Foto ihrer Versicherten einzusammeln und damit die neuen Karten zu bestücken. Auch wenn es ja irgendwie nachvollziehbar ist, dass keine andere Person mit der Karte Leistungen erhält, so scheint die Möglichkeit der elektronischen Patientenakte doch sehr fraglich. Wie sieht das aber aus? Müssen Versicherte ein Foto für die neue Gesundheitskarte einsenden? Oder gibt es auch noch eine Leistung der Kassen wenn Versicherte auf ein Foto verzichten?

Antwort

Die Gesetzlichen Krankenkassen führen zum Januar 2014 die neuen Gesundheitskarten ein, welche auch das Foto des Versicherten beinhalten sollen. Tatsächlich verfolgen die Kassen mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte unter anderem auch die Minderung des Missbrauchs, folglich dass keine andere Person die Karte einfach nutzt und sich behandeln lässt. Weitere Funktionen wird die neue Gesundheitskarte vorerst nicht haben, jedoch in Zukunft. Denn die neuen Karten sind bereits fähig bzw. besitzen die Lernfähigkeit um in Zukunft darauf beispielsweise Patientenakten zu speichern.

 

Versicherungsschutz besteht auch noch am 1. Januar 2014

Junge Frau mit elektronischer GesundheitskarteWeigern sich GKV Versicherte bis zum 01. Januar 2014 ein Foto einzusenden, so besteht noch weiterhin Versicherungsschutz. Sie können sich also in einer Arztpraxis noch behandeln lassen. Es existiert hier noch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2014. Allerdings kann ein Arzt auch die alte Karte ablehnen. In diesem Fall muss ein Versicherter einen schriftlichen Nachweis über seine Krankenversicherung innerhalb von 10 Tagen einreichen. Ansonsten stellt der Arzt seine Behandlung in Rechnung. Das kann für Versicherte zu einer teuren Angelegenheit werden, da in diesem Fall der Arzt nicht nur die Kosten in Rechnung stellt welche er der Kassen in Rechnung gestellt hätte, sondern nach der GOÄ. Doch selbst wenn GKV Versicherte eine Privatrechnung von Ihrem Arzt erhalten hat, kann er innerhalb von 14 Tagen den Nachweis einreichen, so dass ein Arzt seine Privatrechnung zurücknehmen muss.

 

Grundsätzlich besteht schon eine Verpflichtung der Versicherten ein Foto bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Zwar existiert noch eine Übergangsfrist, allerdings kann selbst in dieser ein Arztbesuch mit erheblichen Mehraufwand verbunden sein. Für Versicherte ist es einfacher das Foto einzusenden. Einige Krankenkassen bieten im Übrigen auch die Möglichkeit, ein Foto in einer Geschäftsstelle der Kasse aufzunehmen (da es kein biometrisches Foto wie beim Personalausweis sein muss).

Versicherte die wissen möchten welche Möglichkeiten die elektronische Gesundheitskarte in Zukunft bieten soll, empfiehlt sich ein Blick in §291a SGB V. Dort wird sehr genau definiert welche Daten auf dieser gespeichert werden sollen, oder welche eben nicht.

 

 

 

Bild © panthermedia.net / Andreas Keck

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