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Rückkehr in Private Krankenversicherung bei schwerer Erkrankung überhaupt möglich?

Erst seit Anfang 2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für eine Krankenversicherung. In der Vergangenheit hatten sich allerdings einige Versicherte dazu entschlossen, aus der Privaten Krankenversicherung aus zusteigen, um die Beiträge zu sparen. Wie sieht das aber nun mit der Versicherungspflicht aus? Können ehemals Versicherte (Selbstständig) der Privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen werden, auch wenn diese bereits einige Vorerkrankungen besitzen?

Antwort

Mit der Einführung der Versicherungspflicht für die Krankenversicherung, hat die Bundesregierung die Versicherungsunternehmen ebenfalls verpflichtet. Seit 2009 müssen die Privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten, in welchem sich jede Person versichern kann. In dem Basistarif gibt es keine Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen oder Ablehnungen wegen eines Alters. Der Beitrag zu dem PKV Basistarif ist ebenfalls gedeckelt. So dürfen die Privaten Krankenversicherungen maximal den Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung erheben. Dieser liegt in etwa bei 500 Euro im Monat. Die Leistungen dieses Basistarifs sind an den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Es gibt in diesem Tarif also nicht die typischen „Mehrleistungen“ eines Privaten Krankenversicherungstarifes.


Personen die bislang keinen Versicherungsschutz haben und auf Grund Ihrer Situation die Möglichkeit besitzen, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, können sich jederzeit mit den Basistarif versichern.

 

 

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