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Sollte bei Gebührenerhöhung eines Riester Sparplans ein Wechsel des Anbieters überdacht werden?

Ein Riester Sparplan zeichnet sich gegenüber Alternativen eher als ein günstiges Produkt aus. Immerhin fallen hier die Gebühren für den Anbieter nicht so hoch aus, wie dies bei einer Versicherung der Fall ist. Nun können ja aber auch die Anbieter eines Sparplans Ihre Kosten erhöhen. Wie sieht dies in einer solchen Situation aus? Sollte bei Gebührenerhöhung eines Riester Sparplans ein Wechsel des Anbieters überdacht werden? Ist dies zu empfehlen, immerhin fallen ja wieder neue Kosten durch den Wechsel an?

Antwort

In der Tat zeichnen sich viele Riester (Bank-) Sparpläne durch eine recht günstige Kostenstruktur aus. Ob dies für Kunden allerdings sinnvoll oder zu empfehlen ist, muss immer individuell betrachtet werden. Eine Erhöhung der Gebühren kann für Kunden natürlich ein Nachteil sein, insbesondere wenn die Kostenstruktur vorher im Vordergrund stand (das muss nicht immer richtig sein!). Hier gilt es dann zu überlegen ob sich die erhöhten Kosten gegenüber den Kosten eines Wechsels tatsächlich lohnen. Möchten Kunden Ihren Riester Vertrag wechseln so wird für die Übertragung des Guthabens eine Gebühr fällig. Diese umfasst in etwa 150 Euro. Eventuell fallen auch bei einem neuen Riester Produkt eine Abschlussgebühr an. Auch sollte natürlich auf die Kostenstruktur des neuen Produkts geachtet werden. Kunden sollten einen möglichen Wechsel des Riester Produkts genau durchrechnen und kalkulieren ob sich dies tatsächlich lohnt.

Ein Wechsel auf Grund einer Gebührenerhöhung macht wohl in vielen Fällen keinen Sinn. Zumal Kunden auch das Risiko tragen, dass der Anbieter des neuen Riester Produkt eventuell auch seine Gebühren erhöht und langfristig nicht mehr deutlich günstiger sein muss.

 

Meistens lohnt sich ein Riester Wechsel nur dann wenn die Anlageform nicht mehr gewünscht ist. Beispielsweise wurde eine klassische Anlageform ausgewählt. Nun soll aber eine Investition in Fonds erfolgen. In einem solchen Fall lohnt sich häufig der Wechsel des Vertrags. 
 

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