style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Welche einmaligen Kosten müssen Versicherte für eine Lebensversicherung bezahlen?

Bei Abschluss einer Lebensversicherung müssen Kunden ja auch Gebühren für die Lebensversicherung bezahlen. Welche einmaligen Kosten müssten Versicherte für eine Lebensversicherung bezahlen? Und vor allem: wie viel betragen diese Kosten?

Antwort

In der Tat müssen Versicherte bei Abschluss einer Lebensversicherung auch Gebühren bezahlen. Hier stehen in erster Linie die Abschlusskosten für den Vermittler. Wie hoch genau diese Abschlusskosten für die jeweilige Lebensversicherung ausfallen, kann nicht pauschal gesagt werden. Dazu müssen Versicherte in Ihre Bedingungen einsehen oder zumindest bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nachfragen. In der Regel können Versicherte aber davon ausgehen, dass die Versicherungsbeiträge in den ersten 2 bis 3 Jahren für Abschluss- und weitere Gebühren bezahlt werden.

 

Zu den Abschlusskosten kommen noch Verwaltungsgebühren. Hier gibt es teilweise einmalige als auch in manchen Tarifen laufende Verwaltungskosten. Diese werden von dem Guthaben aus der Lebensversicherung direkt abgezogen.
Es besteht mittlerweile für Kunden aber die Möglichkeit sich von einem Honorarberater im betreuen zu lassen. Für einen Honorarberater zahlen Kunden einen festen Stundensatz. Dafür erhält dieser keine Provision (Abschlusskosten) von den Versicherungen. Mit anderen Worten: die eingezahlten Beiträge in die Lebensversicherung bleiben auch dort in voller Höhe (eventuell abzüglich Verwaltungskosten).
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder