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Welche Versicherung kommt für die Sturmschäden am Auto auf?

In einer stürmischen Nacht wird ein kleines Trampolin vom Wind ergriffen. Das Gerät wird einige Meter durch die Luft geschleudert. Es verursacht dabei einen Schaden an einem an der Straße parkenden Fahrzeug. Wie sind nun die Schäden, der am Trampolin und der am Fahrzeug abgesichert? Kommt für solche Schäden die private Haftpflichtversicherung auf?

Antwort

Diesen Fall sollte man differenziert betrachten. Pauschal lässt sich darauf keine Antwort geben. Die private Haftpflichtversicherung beispielsweise. Da würde ja nur in Frage kommen, die des Trampolin Besitzers in Regress zu nehmen. Diese Versicherung wird aber nur zahlen, wenn bewiesen werden kann, dass das Trampolin unsachgemäß gelagert oder aufgestellt war. In diesem Fall läge nämlich die Schuld bei dem Trampolin Besitzer. Und genau für solche Fälle gibt es die privaten Haftpflichtversicherungen. Sie sollen aufkommen, wenn durch eigenes, unbeabsichtigtes Handeln, ein Schaden entsteht. Ist dies nicht der Fall, so wird, zumindest für die Schäden am Auto, die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters aufkommen. Diese beinhaltet nämlich meist unter anderem auch eine Absicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser, oder eben auch Sturm. Die Schäden am Trampolin werden dann durch die Hausratversicherung abgedeckt.

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