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Welche Versicherung zahlt die durch Regen entstandenen Schäden?

Ein Mietshaus ist für drei Parteien ausgelegt. Eine dieser Parteien ist der Vermieter selber. Eine Partei ist nicht vermietet. Bei einem Sturm mit hohem Niederschlag tritt Wasser durch ein offenstehendes Fenster in den Keller ein. Das offene Fenster befindet sich im Kellerraum der nicht vermieteten Partei. Durch das Eintreten des Wasser entsteht ein erheblicher Schaden im Kellerbereich. Unter anderem auch in den Räumen der vermieteten Wohnung. Können diese Schäden durch eine Versicherung abgedeckt werden? Wenn ja, an welche Versicherung muss man sich in einem solchen Fall wenden?

Antwort

In diesem Fall sollte man sich nicht in erster Linie fragen welche Versicherung den Schaden übernimmt. Zunächst einmal müsste nämlich geklärt werden, wer den Schaden verursacht hat. Wenn man weiß, wer für den Schaden aufkommen muss kann man sich überlegen welche Versicherung die richtige ist. In diesem Fall ist selbstverständlich derjenige Schuld, der das Fenster offen stehen gelassen hat, also mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vermieter, wenn nur er Zutritt zu den unbenutzten Räumlichkeiten hat. Ist der Schaden dessen Verschulden, wird seine private Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens aufkommen, jedenfalls für den Teil beschädigter Dinge, die in Besitz des Mieters liegen.

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