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Zahlen Beamte auch Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung?

In Deutschland müssen ja so gut wie alle Arbeitnehmer Beiträge an die Gesetzliche Rentenversicherung abführen. Wie sieht das aber mit Beamten aus? Zahlen Beamte auch Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung? Oder müssen sich Beamte selbstständig um Ihre Altersvorsorge kümmern?

Antwort

Beamte bezahlen per Gesetz keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung und sind von der Versicherungspflicht zur GKR befreit. Auch in die anderen Sozialversicherungen bezahlen Beamte keine Beiträge, wie beispielsweise in die Gesetzliche Krankenversicherung. Per Gesetz erhalten Beamte eine Pension welche im Grundsatz von dem Steuerzahler übernommen wird.

Hintergrund für diese Situation besteht darin, dass Beamte dem Staat quasi die Treue versprechen. Auch wird Beamten in mancher Hinsicht das ein oder andere Grundrecht abgesprochen. Dafür verspricht der Staat seinen Beamten, dass er sich um Sie kümmert. Hierzu gehört zum einen die Gesundheitsversorgung (Beihilfe) und eben die Pensionen. Geregelt wird die Pension für Beamte im „Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern“ (BeamtVG). Aus dem Gesetz geht hervor, dass Beamte bis zu 73,37% Ihrer letzten Bezüge als Pension bzw. Ruhegehalt beziehen können. Allerdings ist dies ebenfalls an die Voraussetzung von 40 Dienstjahren gebunden.
 

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