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Krankengeld für Selbstständige und freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 haben freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung, Ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. So standen viele Freiberufler, Selbstständige, Architekten und Künstler vor dem Problem, keine finanzielle Absicherung mehr im Falle einer länger andauernden Krankheit zu besitzen. Der Gesetzgeber sah vor, dass sich freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Wahltarif Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse den Versicherungsschutz für das Krankengeld verschaffen. Ansonsten bestand für freiwillig Versicherte, die Möglichkeit zum Abschluss einer Privaten Krankentagegeldversicherung – so zumindest plante der Gesetzgeber die Krankengeld-Absicherung für seine Versicherten.



Schlechte Bedingungen für freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung

Doch leider war es vielen freiwillig Versicherten nicht möglich, eine andere Art zur Absicherung Ihres Krankengelds zu nutzen. Viele der Gesetzlichen Krankenkassen besitzen in Ihrem Wahltarif- Programm keine entsprechendes Angebot für das Krankengeld. Auch bei den Privaten Krankentagegeldversicherung hatten viele Versicherten Probleme. Viele freiwillig Versicherten waren schon älter und hätten für den Abschluss einer Privaten Krankentagegeldversicherung einen sehr hohen Beitrag zahlen müssen. Es bestand keine ausreichende Absicherung. Viele Versicherte wussten nicht wie Sie das fehlende Krankengeld auffangen konnten. Der Gestezgeber reagierte und änderte die Leistungen des Gesundheitsfonds.



Krankengeld für freiwillig Versicherte

Freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten wieder ein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses wird ab der 7. Krankheitswoche von der Kasse geleistet. Allerdings mit einer Einschränkung: Der Versicherte muss den vollen Kassenbeitrag und nicht den ermäßigten Satz bezahlen.


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