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Welche Versicherung übernimmt einen beim Auszug entstandenen Schaden am Parkettboden?

Jemand wechselt seinen Wohnsitz. Beim Auszug aus der alten Wohnung ist ein Schaden entstanden. Ein Metallbett schlitterte über den Parkettfußboden und beschädigte den Parkett, mit einigen tiefen Kratzern. Wer muss für die Regulierung eines solchen Schadens aufkommen? Der Vermieter oder der Mieter? Und wenn diese Frage geklärt ist. An wen muss sich derjenige welche dann wenden? An die Hausratversicherung? An die private Haftpflichtversicherung? An die Gebäudeversicherung? Oder ist eine Regulierung über eine Versicherung in diesem Fall gar nicht möglich?

Antwort

Eine Regulierung durch eine Versicherung wird in einem solchen Fall schon möglich sein. In der Pflicht seine Versicherung zu kontaktieren steht ganz klar der der Mieter, weil dieser den Schaden verursacht hat. Eine Regulierung ist in einem solchen Fall über die private Haftpflichtversicherung wahrscheinlich. Eine Gebäudeversicherung hat der Mieter nicht. Diese kann nur von dem Hausbesitzer, also in diesem Fall dem Vermieter, abgeschlossen werden. Auch die Hausratversicherung wird in diesem Fall nicht einspringen. Diese springt nur bei Schäden durch fünf verschiedene Ursachen ein. Diese Ursachen sind beispielsweise Einbruch-Diebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Wind- und Sturmschäden und Schäden durch Feuer. Die private Haftpflichtversicherung hingegen soll genau diese Schäden, die man unbeabsichtigt an Eigentum Dritter verursacht absichern. Es ist in dem hier beschriebenen Fall also die private Haftpflichtversicherung Mieters, also die des Schadensverursachers, über den Schaden in Kenntnis zu setzen.

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