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Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenkassen

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds, dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Im Januar 2010 haben die ersten Krankenkassen angekündigt, von Ihren Versicherten einen solchen Zusatzbeitrag zu erheben. Als erste Krankenkassen meldeten die DAK und KKH Allianz, die Erhebung eines Zusatzbeitrags.


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