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Darf die Kfz-Teilkaskoversicherung nach Schadensmeldung den Versicherungsschutz kündigen?

Jemand meldet einen Steinschlagschaden bei seiner Versicherung. Die Kfz Teilkaskoversicherung reguliert diesen. Dabei zahlt der Versicherte den im Vertrag festgehaltenen Eigenanteil. Der Restbetrag für das Austauschen der Windschutzscheibe zahlt die Versicherung. Nach Abwicklung des gesamten Schadens wird dem Versicherten die Versicherung gekündigt. Es besteht die Möglichkeit die Versicherung zu halten wenn der Selbstkostenanteil verdoppelt wird. Ist ein solches Verhalten von der Versicherungsgesellschaft überhaupt rechtsgültig?

Antwort

Mit Sicherheit ist das Verhalten von der Versicherung kein besonders feiner Zug. Ob das Verhalten rechtens war, lässt sich nur mit einem Blick in die Police beantworten. In den allgemeinen Bedingungen für eine Kfz-Versicherung ist aber oft vermerkt, dass sich die Versicherung das Recht vorbehält, die Versicherung nach einem Schadensfall kündigen zu dürfen. Wenn das in dem hier beschrieben Fall auch so ist, so hat die Versicherung mit Sicherheit rechtens gehandelt.

Wenn einem Versicherungsnehmer eine Kfz-Versicherung gekündigt wird, so wird ein künftiger Versicherer auch einen Zuschlag verrechnen. Man sollte also über eine Erhöhung des Selbstbehalts zumindest einmal nachdenken.
 

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