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Ruheversicherung in der Kraftfahrzeug Versicherung

Bei einer vorübergehenden Stillegung eines Fahrzeugs oder bei einer Abmeldung eines Fahrzeugs besteht mit einer normalen Kfz Haftpflichtversicherung weiterhin Versicherungsschutz. Wird ein Fahrzeug für mindestens 14 Tage stillgelegt, greift automatisch die so genannte Ruheversicherung. Die Ruheversicherung übernimmt mögliche Schäden welche durch die Gefährdungshaftung des Fahrzeugs entstehen. Auch wenn das Fahrzeug während der Stilllegung gestohlen und mit dem entwendeten Fahrzeug ein Schaden verursacht wird, sind mögliche Schäden automatisch über die Ruheversicherung abgesichert.



Die Ruheversicherung für eine Kraftfahrzeug Versicherung gilt nur für eine Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz für eine Vollkaskoversicherung wird nicht von der Ruheversicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz einer Ruheversicherung gilt maximal für 18 Monate. Danach entfällt der Versicherungsschutz.



Für die Ruheversicherung müssen Versicherungsnehmer keinen Mehrbeitrag leisten. Diese Leistung ist automatisch in der zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten.


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