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Kann die Kündigung einer Privaten Krankenversicherung rückgängig gemacht werden?

Kinder von Beamten haben während Ihres Studiums die Möglichkeit, zu besonders günstigen Beiträgen privat versichert zu sein. Das ändert sich ja nach dem Studium und in der Regel bringt dann die Private Krankenversicherung nichts mehr (da man als Arbeitnehmer ja zwangsweise in die Gesetzliche Krankenversicherung muss). Nun wird die bestehende Krankenversicherung mit Antritt zur neuen Stelle gekündigt. Wenn diese allerdings im Nachhinein lieber nur ruhend gestellt werden soll, gibt es hierfür noch eine Möglichkeit? Kann die Kündigung einer Privaten Krankenversicherung rückgängig gemacht werden? Die Kündigung liegt etwa 4 Wochen zurück.

Antwort

Eine Kündigung welche schon seit 4 Wochen besteht, wird sich wohl eigentlich nicht zurücknehmen lassen. Dennoch sollte Interessenten in dieser Situation versuchen, noch mal mit Ihrer alten Krankenversicherung zu sprechen und den Vertrag wieder zu aktiveren. Immerhin besteht ein Interesse an einer Anwartschaft (eine Private Krankenversicherung wird nicht ruhend gestellt sondern in eine Anwartschaft umgewandelt) welche für das Versicherungsunternehmen monatliche Beitragszahlungen und einen aktiven Kunden mehr bringt. Dementsprechend lassen manche Versicherer bestimmt mit sich reden und wandeln die eigentliche Kündigung der PKV in eine Anwartschaftsversicherung um. Ein Recht besteht hier aber auf keinen Fall.

Tatsächlich lohnt es sich für privat versicherte Studenten (Kinder von Beamten) nach Ihrem Studium die Private Krankenversicherung in eine Anwartschaft umzuwandeln - auch wenn Sie erst einmal eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Eventuell können Sie zu einem späteren Zeitpunkt (Sie verdienen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze - nicht unwahrscheinlich bei Studenten) in die Private Krankenversicherung zurück. Durch die Anwartschaft sichern Sie sich Ihren Gesundheitszustand und Ihr günstiges Eintrittsalter. Das ist wichtig, da ohne Anwartschaft mögliche Erkrankungen (die erst noch dazu kommen) gegen Mehrbeitrag versichert werden und bei der Beitragskalkulation das dann aktuelle Eintrittsalter herangezogen wird. Dementsprechend kann ein späterer Wechsel in die PKV teuer werden.
 

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