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Müssen Versicherte einen Berufswechsel bei Ihrer Privaten Unfallversicherung angeben?

Demnächst steht ein Wechsel des Arbeitsplatzes an, was ja einige Änderungen mit sich bringt. Nun besteht jedoch neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch eine Private Unfallversicherung. Die BU Versicherung muss über diesen Wechsel ja dringend informiert werden. Wie sieht das aber bei der Unfallversicherung aus? Müssen Versicherte einen Berufswechsel bei Ihrer Privaten Unfallversicherung angeben? Gibt es bei dieser Absicherung auch unterschiedliche Risikogruppen, so dass sich unter Umständen ein deutlich höherer Versicherungsbeitrag ergeben kann?

Antwort

Natürlich besteht auch bei einer Privaten Unfallversicherung eine Risikoklasse unter den einzelnen Berufen. Hier unterscheiden die Versicherer im groben zwischen kaufmännischen Tätigkeiten und körperlich schweren Tätigkeiten. Hinzu kommt noch eine eigene Risikogruppe für Kinder unter 18 Jahren. Meistens spielt ein Berufswechsel für die Versicherer nur eine Rolle wenn ein Wechsel zwischen der Risikogruppe erfolgt. Wechseln Versicherte von einem kaufmännischen Beruf in einen anderen kaufmännischen Beruf, so dürfte dies keine Auswirkungen auf die Private Unfallversicherung haben.

 

Dies ist jedoch nur grob genannt und kann von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein. Hier empfiehlt es sich für Versicherte dringend noch mal in das Bedingungswerk Ihrer Privaten Unfallversicherung zu schauen und nachzulesen, ob Sie den Berufwechsel melden müssen. Meistens lohnt sich hier auch ein kurzer Anruf bei dem Versicherer um diese Meldung durchzuführen. Mit der Mitteilung sind Versicherte auf jeden Fall auf der sicheren Seite und müssen keine Nachteile befürchten.
 

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