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Müssen Versicherungsnehmer bei einer Privaten Krankenversicherung in Vorleistung gehen?

Die Private Krankenversicherung arbeitet grundsätzlich anders, als die Gesetzliche Krankenversicherung. Auch im Bereich Ihrer Leistungserbringung. Wie bezahlt die PKV die Kosten wenn ein Versicherungsnehmer sich behandeln lässt? Müssen die Versicherungsnehmer in der Privaten Krankenversicherung in Vorleistung gehen und die Arztrechnung selbst bezahlen?

Antwort

Versicherungsnehmer die über eine Private Krankenversicherung abgesichert sind, müssen bei ambulanten Behandlungen tatsächlich in Vorleistung gehen. Das bedeutet, Versicherungsnehmer gehen zum Arzt, lassen sich Behandeln und erhalten die Rechnung von Ihrem Arzt. Diese müssen Sie auch erstmals selbst bezahlen. Versicherte können aber selbstverständlich Ihre Arztrechnung bei Ihrer Privaten Krankenversicherung einreichen und erhalten die Kosten erstattet. Allerdings sollten Versicherte einiges bedenken. Viele Tarife einer Privaten Krankenversicherung beinhalten einen Selbstbehalt, insbesondere bei ambulanten Behandlungen. Vereinbaren Versicherte beispielsweise einen Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, müssen Sie alle Arztrechnungen bis zu dem Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt bis zu diesem Betrag keine Erstattung von der PKV. Überschreiten die Kosten, den vereinbarten Selbstbehalt, so können die darüber liegenden Rechnung bei der Krankenversicherung eingereicht werden und diese erstattet diese.

 

Manche Tarife sehen auch noch eine Beitragsrückerstattung, bei einer Leistungsfreiheit vor. Reichen Versicherte in einem Jahr beispielsweise keine Rechnung ein, erstattet die Krankenversicherung zum Beispiel einen Monatsbeitrag. Eine mögliche Beitragsrückerstattung sollten Versicherte bei der Einreichung Ihrer Arztrechnungen mit beachten. Die Versicherer versenden aber diesbezüglich, immer einen Übersicht, aus der die Versicherten entnehmen können, ab welchen Rechnungshöhen Sie Ihre Rechnungen einreichen sollten.

Auch bei dem Kauf von Heilmitteln oder Hilfsmitteln gehen Versicherte in der Privaten Krankenversicherung, erstmals in Vorleistung. Nach Einreichen der Rechnung bei der Krankenversicherung erstattet diese, die Kosten (wenn der Selbstbehalt schon erreicht wurde).

 

Keine Vorleistungen bei einer stationären Behandlung

Bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, unterschreiben die Versicherten eine Abtretungserklärung. Hier müssen die Versicherten also nicht in Vorleistung gehen, sondern das Krankenhaus rechnet die Leistungen direkt mit der Privaten Krankenversicherung ab.

 

 

Vielleicht ein nützlicher Hinweis:

Ärzte erhalten von den Krankenkassen das Geld, teilweise erst mit bis zu 3 Monaten Verzug. Bei einem Privatpatient erhalten Sie Ihre Rechnungen meist innerhalb von 30 Tagen. Außerdem bezahlen Privatpatienten das 2 bis 3 fache von dem Geld, welches Ärzte von den Gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Daher können Privatpatienten Ihren Arzt fragen, ob er bereits ist eventuell ein klein wenig auf den Rechnungsbetrag zu warten. So können Versicherte die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, erhalten den Betrag auf Ihr Konto erstattet und überweisen dann den den Arzt. Dies machen allerdings nicht alle Ärzte mit.

 

 

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