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Muss von dem Geld einer Krankentagegeldversicherung auch die PKV bezahlt werden?

Im Zuge einer längeren Krankheit ändert sich die finanzielle Situation ja schon. Während der ersten 6 Wochen bekommt man als Arbeitnehmer noch die Lohnfortzahlung, danach greift eine Krankentagegeldversicherung, da privatversichert. Wie sieht das aber mit der Beitragszahlung der Privaten Krankenversicherung aus? Muss von dem Geld einer Krankentagegeldversicherung auch die PKV bezahlt werden? Oder entfällt diese sobald ein Versicherter von seiner Tagegeldversicherung Geld erhält?

Antwort

Wenn ein Versicherter der Privaten Krankenversicherung länger krank ist, müssen natürlich weiterhin und ganz normal die Beiträge gezahlt werden. Nach Ende der Lohnfortzahlung müssen Versicherte sogar die kompletten Beitrag selbst bezahlen, also ohne Arbeitgeberanteil. Einen Zuschuss von dem Arbeitgeber gibt es ab der 7. Woche nicht mehr. Dementsprechend wächst natürlich die finanzielle Belastung für Versicherte bei einer längeren Krankheit.

Hier zeigt sich wie wichtig eine Krankentagegeldversicherung mit einer ausreichend hohen Tagessumme ist (zumindest mit Auszahlung ab dem 43. Tag). Denn neben dem Wegfall des Einkommens müssen Versicherte noch mehr Kosten tragen, wie genannt die Private Krankenversicherung. Auch der Rentenversicherungsbeitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung muss von Versicherten selbst getragen werden. Wurde hier ein zu geringer Tagessatz festgelegt, kann dies zu schwierigen finanziellen Engpässen führen.
 

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