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Muss eine Private Krankenversicherung auch in einem Erziehungsurlaub bezahlt werden?

Wenn eine selbstständige Mutter sich nach der Geburt auch weiterhin um Ihr Kind kümmern möchte und bei einer Privaten Krankenversicherung abgesichert ist. Wie sieht das dann mit den Versicherungsbeiträgen aus? Müssen auch im Erziehungsurlaub die Beiträge zu einer Privaten Krankenversicherung bezahlt werden oder entfallen dann die Beiträge?

Antwort

Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung müssen auch in dem Erziehungsurlaub Ihre Beiträge zu der Versicherung bezahlen. Die Privaten Krankenversicherungen sehen keine Beitragsfreistellung in einem Erziehungsurlaub vor. Dies ist eine Sonderleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die auch mit viel Geld subventioniert wird. Bei den Privaten Krankenversicherung gibt es keine Subvention. Damit der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt, müssen Versicherte auch weiterhin Ihren Beitrag bezahlen.

 

Es besteht allerdings eine Möglichkeit für verheiratete Partner. Arbeitet der Ehepartner in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis, so kann der andere Ehepartner eventuell in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln und sich über den Ehepartner familienversichern. Die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist dann für den Ehepartner kostenlos, da Familienversicherte beitragsfrei mitversichert werden.

 

 

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