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Muss vor jeder Behandlung die Private Krankenversicherung eine Genehmigung erteilen?

Bei der Privaten Krankenversicherung müssen Versicherte erst mal in Vorleistung gehen und bezahlen den Arzt. Danach reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Privaten Krankenkasse ein und bekommen das Geld erstattet. Oder vielleicht eben auch nicht. Ein Versicherter weiß ja nicht ob er die kompletten Arztkosten auch erstattet bekommt. Um sich hier sicher sein zu können, muss ein Versicherter vor jeder Behandlung eine Genehmigung von seiner Privaten Krankenversicherung erteilen lassen? Ist dem wirklich so?

Antwort

Die Private Krankenversicherung leistet gemäß Ihrer Bedingungen. Das schließt in der Regel alle ambulanten und auch stationären Behandlungen welche gemäß der geltenden Gebührenordnungen abgerechnet werden. Gehen Privatversicherte also wegen einer Erkältung zum Arzt, so brauchen Sie hierfür mit Sicherheit keine Genehmigung von Ihrer Privaten Krankenkasse. Sollte der Arzt nicht über den 3,5 fachen Satz abrechnen (den 3,5 fachen Satz muss ein Arzt begründen, was bei einer Erkältung durchaus schwierig ist), so können Versicherte einfach die Rechnung einreichen und brauchen sich keine Sorgen um die Rückerstattung machen.

Etwas anders sieht dies allerdings bei aufwendigen Zahnersatz und bei Operationen aus. Hier empfiehlt es sich tatsächlich für Privatversicherte diese Behandlungen vorher mit der Privaten Krankenkasse abzustimmen und sich eventuell schriftlich eine Leistungszusage erteilen zu lassen. Hier gab es in der Vergangenheit durchaus schon mal Streitigkeiten zwischen Versicherten und Ihrer Privaten Krankenversicherung. Daher kann hier die vorherige Genehmigung sinnvoll sein, dass Versicherte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
 

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