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Sind vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen gut?

Viele Menschen prüfen mehr oder weniger regelmäßig Ihre Versicherungspolicen und überlegen gegebenenfalls eine unnötige oder nicht so gute Versicherung zu kündigen. Gerade manche Altersvorsorgeversicherungen sind ja recht teuer – zumindest was die monatlichen Beiträge angeht. Wie sieht das denn mit einer Lebensversicherung die vor 2005 abgeschlossen wurde? Sind vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen gut? Oder können diese Versicherte ruhig kündigen bzw. verkaufen?

Antwort

Eine kapitalbildende Lebensversicherung die vor 2005 abgeschlossen wurde, genießt unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Steuerfreiheit. Damit lohnen sich kapitalbildende Lebensversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden, fast immer und sollten am besten nicht gekündigt oder verkauft werden. Auf alle Lebensversicherungen die ab 2005 abgeschlossen wurden,  müssen Versicherte Steuern zahlen. Bei einer Kapitalentnahme müssen Versicherte den Kapitalertrag zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Das schmälert natürlich deutlich die Leistung der Lebensversicherung und vermindert das für die Rente zur Verfügung stehende Kapital. Daher sind vor 2005 abgeschlossen Lebensversicherungen wirklich gut.

 

Sollten Sparer die Möglichkeit haben eine kapitalbildende Lebensversicherung die vor 2005 abgeschlossen wurde aufzukaufen, sollten dies Versicherte wirklich in Betracht ziehen. Die Steuerfreiheit ist ein ganz klarer Vorteil gegenüber den aktuellen Altersvorsorgeprodukten. Bei dem Kauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung müssen Versicherte den alten Versicherungsnehmer mindestens den Rückkaufswert bezahlen. Das ist die Summe welcher der eigentliche Vertragsinhaber bei Kündigung von seiner Versicherung zurückgezahlt bekommt. Meistens bietet der Käufer dem Verkäufer natürlich noch einen zusätzlichen Bonus oben drauf. Sollten beide dem Verkauf zustimmen, müssen der Versicherungsnehmer, der Beitragszahler und der Leistungsempfänger geändert werden. Die Versicherte Person bleibt in der Lebensversicherung weiterhin bestehen.

 

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer Lebensversicherung vor 2005

Damit der Staat keine Steuern für eine Lebensversicherung vor 2005 verlangt, muss die Versicherung einige Voraussetzungen erfüllen. So muss die Versicherung:

 

  • mindestens 12 Jahre gelaufen sein
  • die Beitragseinzahlungen dauerte mindestens 5 Jahre
  • der Todesfallschutz beträgt mindestens 60% der Versicherungssumme

 

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