style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Werden Riester Zulagen zurückgefordert wenn keine Einzahlungen mehr in den Vertrag erfolgen?

Um bei einem Riester Vertrag die Zulagen zu bekommen müssen Kunden einen gewissen Beitrag in den Vertrag einzahlen. Wenn nun für einige Jahre immer die Riester Zulagen gewährt wurden, der Vertrag aber nicht mehr weiter bespart wurde. Wie verhält es sich dann mit den Zulagen? Werden Riester Zulagen zurückgefordert wenn keine Einzahlungen mehr in den Vertrag erfolgen? Wären diese Verträge dann auch von den staatlichen Abzügen betroffen welche nun erfolgen sollen?

Antwort

Für den Bezug der vollen staatlichen Riester Zulagen müssen Sparer mindestens 4 Prozent von Ihrem Jahreseinkommen in den Vertrag einzahlen. Außerdem müssen Sie natürlich förderberechtigt sein. Sollte ein solcher Riester Vertrag beitragsfrei gestellt werden und handelt es sich bei Zulagen und berechtigte Zulagen, so müssen diese nicht zurückgezahlt werden. Es erfolgt kein Abzug der Riester Zulagen aus dem Vertragsguthaben.

Lediglich wenn Sparer vergessen haben mindestens 4% Ihres Einkommens einzuzahlen (das kann zum Beispiel bei einer Gehaltserhöhung vergessen worden sein) und die Zulagen somit zu unrecht gezahlt wurden, so könnte es passieren, dass die Zentrale Zulagenstelle diese wieder einzieht.

 

Bedenken sollten Sparer nur, dass die Auszahlungsbedingungen eines ruhenden Riester Vertrags weiterhin gelten. Ziehen Sparer in Ihrer Rente ins Ausland, so müssen Sie bei der Auszahlung des Riester Vertrags die staatlichen Zulagen wieder zurückzahlen.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder