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Kinder mit einer Privaten Krankenversicherung absichern

Eltern wünschen sich für Ihr eigenes Kind eine hochwertige und zuverlässige Gesundheitsabsicherung. Eltern die beide in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, versichern Ihr Kind automatisch über die Familienversicherung. Hierfür erhebt die Gesetzliche Krankenversicherung auch keine Zusatzbeiträge, da die eigenen Kinder und Ehepartner des Versicherten kostenfrei mitversichert werden. Hier erhalten die Kinder den normalen Leistungsumfang, wie diese bei der Gesetzlichen Krankenversicherung normal ist. Doch ist einer der Elternteil durch eine Private Krankenversicherung abgesichert, ist die Absicherung des eigenen Kindes etwas komplizierter.



Gesetz regelt Krankenversicherung des Kindes

Ist nur ein Elternteil mit einer Privaten Krankenversicherung abgesichert, klärt das Gesetz ob das eigene Kind auch über einer Private Versicherung versichert wird. Hier spielt das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle. In der Regel werden die Kinder bei dem Elternteil versichert, welcher am meisten verdient. Arbeitnehmer die eine Private Krankenversicherung besitzen, müssen aber schon mal grundsätzlich überdurchschnittlich gut verdienen. Verdient der andere Elternteil nicht so viel wie der Privat Versicherte, dann muss das Kind auch Privat krankenversichert werden.



Gleiche Private Krankenversicherung für Kinder

Die eigenen Kinder sind nicht automatisch in der eigenen Privaten Krankenversicherung mit abgesichert. Hier muss eine eigene Police für jedes Kind abgeschlossen werden. Diese kosten in der Regel zwischen 80 und 150 Euro pro Monat und enthalten meist den gleichen Leisttungsumfang wie der Tarif des Elternteils. Natürlich können aber auch abweichende Leistungen für das Kind individuell abgeschlossen werden.
Soll ein Kind in der Privaten Krankenversicherung abgesichert werden, sollte der Versicherungsnehmer sein Kind spätestens 2 Monate nach der Geburt bei seiner Gesellschaft versichern. Denn die Private Krankenversicherung verzichten innerhalb der ersten 2 Monate auf eine Gesundheitsprüfung des Kindes. Außerdem erfolgt eine bis zur Geburt rückwirkende Versicherung des Kindes.


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