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Versicherungen im Falle einer Scheidung beachten

Im Falle einer Scheidung wird häufig der Zugewinn- und Versorgungsausgleich beachtet und bestritten. Doch nicht nur der Zugewinn muss aufgeteilt werden, auch bei einigen Versicherungen sollten bestimmte Änderungen vorgenommen werden. Doch was muss im Bezug auf die Versicherungen, bei einer Scheidung geachtet werden?



Änderungen der Versicherung mitteilen
Grundsätzlich sollten bei Umzug in eine neue Wohnung und eine geänderte Bankverbindung, den unterschiedlichen Versicherungen mitgeteilt werden.




Lebensversicherung
Eine wichtige Änderung besteht möglicherweise in dem Bezugsrecht einer Lebensversicherung. So schließen viele Ehepaar eine Lebensversicherung für den Hauptverdiener ab. Dabei wird der andere Ehepartner als Bezugsberechtigter, im Leistungsfall eingetragen. Häufig soll nach einer Scheidung jedoch eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt werden und nicht mehr der ehemalige Ehepartner. Daher sollte in diesem Fall die Lebensversicherung schriftlich über die Änderung des Bezugsberechtigten informiert werden.
Achtung Unwiderruflicher Bezugsberechtigter: Wurde bei Abschluss einer Lebensversicherung ein unwiderruflicher Bezugsberechtigter angegeben, kann dieser auch nach einer Scheidung nicht geändert werden. Der ehemalige Ehepartner bleibt, Bezugsberechtigter im Leistungsfall der Versicherung.





Gesetzliche Krankenversicherung
Ist einer der Ehepartner nicht berufstätig und über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, besteht für diesen Ehepartner dringend Handlungsbedarf. Denn der vorher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner, muss innerhalb von 3 Monaten nach der Scheidung, eine eigene Mitgliedschaft beantragen.





Private Krankenversicherung
Wurde eine Private Krankenversicherung abgeschlossen in welcher beide Ehepartner abgesichert wurden, so sollte diese Versicherung in 2 einzelne Verträge aufgeteilt werden.





Hausratversicherung
Grundsätzlich wird die Hausratversicherung von dem ursprünglichen Versicherungsnehmer weitergeführt. Zieht der Versicherungsnehmer aus, so geht der Versicherungsschutz auf seine neue Wohnung über. Hier sollte allerdings eine Meldung an die Versicherung erfolgen und gegebenenfalls der Vertrag angepasst werden.
Eine Besonderheit der Hausratversicherung: Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung bleibt bei Auszug eines Ehepartners bis zu 3 Monate nach der nächsten Zahlungsfälligkeit der Versicherungsprämie, für beide Wohnungen erhalten. Natürlich ist es ratsam, dass aber von dem anderen Ehepartner für seine Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen wird.





Private Haftpflichtversicherung:
In der Privaten Haftpflichtversicherung bleibt der mitversicherte Ehepartner in der Trennungsphase mitversichert. Mit vollzogener Scheidung, endet allerdings der Versicherungsschutz der Privaten Haftpflichtversicherung. Trotzdem sollte der Ehepartner welcher vorher mitversichert war, möglichst direkt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.


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