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Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können steuerpflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige Ihre Beiträge für Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Diese könnten als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Beiträge zu der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. Diese können noch im Jahr 2009 bis zu einer Höchstsumme von 1.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz dass im Juni 2009 verabschiedet wurde, werden die Höchstsätze erhöht.



Ab 2010 neuer Höchstbeitrag

Das im Juni 2009 verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz sieht ab dem Jahr 2010 eine größere Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen vor. So können Arbeitnehmer ab 2010 insgesamt 1.900 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Für Selbstständige beträgt die Höchstgrenze dann 2.800 Euro. Möchten Steuerpflichtige die Beiträge für einen Basisschutz in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung absetzen, gelten für diese Beiträge keine Höchstgrenzen. Überschreiten die Beiträge für den Basisschutz die vorgegebenen Höchstgrenzen, so können keine weiteren Beiträge für andere Vorsorgeaufwendungen (Private Haftpflichtversicherung, Private Berufsunfähigkeitsversicherung) abgesetzt werden.



Beitragsrückerstattungen beachten

Viele Private Krankenversicherungen bieten Ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn diese im Versicherungsjahr keine Leistung in Anspruch genommen haben. Diese Beitragsrückerstattungen von den Krankenversicherungen mindern die steuerlich geltend machenden Vorsorgeaufwendungen.


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