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Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet allen selbstständigen Künstlern, Publizisten und freiberuflichen Journalisten die Möglichkeit eine soziale Absicherung zu erhalten. So bietet die Künstlersozialkasse, Publizisten und Künstlern eine bezahlbare Krankenversicherung, eine Pflegeversicherung und Altersvorsorge.



Bei der Künstlersozialkasse handelt es sich um eine besondere Kassenart, die einen einmaligen Charakter in dem Sozialversicherungssystem in Deutschland besitzt. In diese Kasse bezahlen die Künstler und Publizisten Ihre Beiträge ein. Die Beitragshöhe entspricht dem aktuellen Arbeitnehmer Sätzen zu der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse übernimmt für die Versicherten den „Arbeitgeberanteil“ zu die gesetzlichen Sozialversicherungen.
Es handelt sich bei der Künstlersozialkasse um keine Einrichtung welche auch Leistungen erbringt, sondern die Beiträge der Künstler und Publizisten einfordert, diese auf die gesamten Beiträge zu den Gesetzlichen Sozialversicherungen aufstockt und dann an die Versicherungen überweist.



Finanzierung des Arbeitgeberanteils

Die Künstlersozialkasse bezuschusst die Beitragszahlungen der Künstler und Publizisten zu den Gesetzlichen Sozialversicherungssystemen (diese trägt sozusagen den Arbeitgeberanteil der Beitragszahlungen). Diese Zuschüsse müssen natürlich auch finanziert werden. Finanziert werden die Zuschüsse durch die so genannte Künstlersozialabgabe, welche die Auftraggeber der Künstler und Publizisten an die Künstlersozialkasse abführen müssen. Dieser liegt im Jahr 2009 bei 4,4%. Die restlichen Beitragszuschüsse finanziert die Künstlersozialkasse mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen.



In der Künstlersozialkasse können nur Publizisten und Künstler abgesichert werden, welcher der künstlerischen Tätigkeit auch hauptberuflich nachgehen. Zudem dürfen die Künstler nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen. Für selbstständige Künstler und Publizisten besteht allerdings auch die Möglichkeit, sich mit einer Privaten Krankenversicherung abzusichern. Allerdings sollte hier einkalkuliert werden, dass diese nicht die Leistungen bringt wie die Gesetzliche Krankenversicherung. So fallen die Beiträge zu der Privaten Krankenversicherung häufig deutlich höher aus, als dies zum Beispiel bei der Gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Die Gesetzliche erhebt nur Beiträge die sich nach der Höhe des Einkommens richten. Beiträge zur Privaten Versicherung werden nach dem Risiko kalkuliert und fallen dadurch fast immer höher aus.



Zuschuss der Künstlersozialkasse zur Privaten Krankenversicherung

Künstler und Publizisten welche sich für eine Private Krankenversicherung entschieden haben, können einen Beitragszuschuss von der Kasse beantragen. Dieser fällt aber nur so hoch aus, wie der Zuschuss zu dem Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung wäre – das bedeutet 7% von dem durchschnittlichen Monatseinkommen. Maximal bezuschusst die Künstlersozialkasse aber nur den halben Beitrag zur Privaten Krankenversicherung.


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