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Die Altersvorsorge in Deutschland unterteilt in 3 Schichten

Die Altersvorsorge in Deutschland umfasst eine Reihe von verschiedenen Versicherungen und Anlageprodukten. Zur Klassifizierung der unterschiedlichen Altersvorsorgemöglichkeiten, werden im Allgemeinen 3 Schichten der Altersvorsorge unterschieden. Folgende Schichten der Altersvorsorge bestehen:




1. Schicht – Basisversorgung
Wie der Name schon vermuten lässt beinhaltet die erste Altersvorsorgeschicht alle Produkte, welche die absolute Grundlage für eine spätere Altersvorsorge bilden. Hierzu gehören unter anderem die Gesetzliche Rente, die Pensionen von Beamten und die Basis Rente (Rürup Rente). Erworbene Ansprüche bei diesen Altersvorsorgeprodukten besitzen den riesigen Vorteil, dass Sie im Fall einer Insolvenz (z.B. Privatinsolvenz) oder bei Beantragung von Hartz 4, nicht verfallen können. Die Ansprüche sind pfändungssicher und „Hartz 4 sicher“. Doch in der Regel reichen die Ansprüche (Anspruch auf Rentenauszahlung) nicht aus, um den gewohnten Lebensstandart im Alter finanzieren zu können. Die Altersvorsorgeprodukte aus der 2. und 3. Altersvorsorgeschicht sollen diese ergänzen.

  • Gesetzliche Rente
  • Pensionen von Beamten
  • Renten von berufsständischen Versorgungswerken
  • Renten von der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Basisrente (Rürup-Rente)





2. Schicht – Zusatzversorgung
Bei den Altersvorsorgeprodukten der 2. Schicht handelt es sich um Produkte, welche eine Ergänzung zu den Ansprüchen der 1. Schicht darstellen. Diese gewinnen zunehmend mehr und mehr an Bedeutung. Denn häufig reichen die Leistungen der 1. Schicht nicht aus um den gewohnten Lebensstandart im Alter halten zu können. Daher werden die Produkte der 2. Schicht immer wichtiger. Charakteristisch für die Produkte der 2. Altersvorsorgeschicht ist die staatliche Förderung dieser Produkte. So erhalten Sparer dieser Produkte zum Teil direkte Zuzahlungen vom Staat oder Steuervorteile. Zu der 2. Schicht der Altersvorsorge gehören folgende Sparprodukte:





3. Schicht – Kapitalanlageprodukte
Zu der 3. Altersvorsorgeschicht werden sämtliche Kapitalanlageprodukte eingeordnet, die zu einer Vermögensbildung fürs Alter gelten. Diese Anlageprodukte sind nicht pfändungssicher und müssen bei Beantragung von Hartz 4 angegeben, bzw. unter Umständen sogar aufgelöst werden. Zu den Sparprodukten der 3. Altersvorsorgeschicht gehören folgende Produkte:





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