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Betriebliche Altersvorsorge

Viele Unternehmen in Deutschland bieten Ihren Arbeitnehmern eine Betriebliche Altersvorsorge an. Der Grund für das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge besteht zum einen aus sozialer Sicht des Unternehmens (Mitarbeiterbindung und zusätzliche Leistungen) und weil der Arbeitnehmer einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch (Entgeltumwandlung) auf eine Betriebliche Altersvorsorge besitzt.

Die Betriebliche Altersvorsorge besitzt grundlegend das Ziel, dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Rente oder Kapital für seine Rente an zu sparen und mit dem zusätzlichen Geld, seine Gesetzliche Rente aufzubessern. Finanziert wird eine Betriebliche Altersvorsorge wahlweise von dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder von beiden zusammen. Letzteres ist allerdings die gängigste Art der Bezahlung für die Betriebliche Altersvorsorge. Die monatlichen Beiträge werden mit einer Betrieblichen Altersvorsorge wahlweise in eine Direktversicherung, Direktzusage, einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Unterstützungskasse investiert. Eine Betriebliche Altersvorsorge kann sowohl für das Unternehmen als auch für den Arbeitnehmer interessant sein. Arbeitgeber können die Beiträge zu einer Betrieblichen Altersvorsorge unter Umständen steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge und gegebenenfalls ebenfalls Steuervorteile.




Möglichkeiten der Betrieblichen Altersvorsorge:
Arbeitgeber können selbst entscheiden in welcher Form eine Betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer angeboten wird. Es stehen insgesamt 5 verschiedene Möglichkeiten für die Betriebliche Altersvorsorge zur Auswahl:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds



Direktzusage:
Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern eine Zusage über eine bestimmte Leistung erteilen. Bei der Direktzusage sorgt der Arbeitgeber selbst dafür, dass er seine zugesagten Leistungen erbringen kann. So bleibt das Geld in dem Unternehmen selbst. Zur Absicherung können Arbeitgeber für die Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung abschließen (eine bestimmte Art einer Lebensversicherung).



Direktversicherung:
Bei einer Direktversicherung der Betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich im Grunde um einen Lebensversicherungsvertrag. Die Lebensversicherung wird von dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Versicherte Person und Bezugsberechtigter, wird der Arbeitnehmer eingetragen. Bei Unverfallbarkeit der Direktversicherung kann der Vertrag umstandslos zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen oder von dem Arbeitnehmer privat weitergeführt werden.



Unterstützungskasse:
Eine der ältesten Form der Betrieblichen Altersvorsorge besteht in den Unterstützungskassen. Die Unterstützungskassen sind eigenständige Einrichtungen welche als GmbH, Stiftung oder eingetragener Verein arbeiten. Aus diesem Grund unterliegen die Unterstützungskassen nicht der Versicherungsaufsicht und können Ihre Kapitalanlage frei wählen. Zu beachten ist: Die Unterstützungskassen garantieren nicht Ihre Leistungen, der Arbeitgeber muss für die Leistungen der Betrieblichen Altersvorsorge haften. Sollten die Mittel der Unterstützungskasse nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber aushelfen und die restlichen Leistungen erbringen.



Pensionskassen:
Eine Pensionskasse ist eine Institution in Deutschland, welches eingezahltes Vermögen aus einer Betrieblichen Altersvorsorge anlegt und in der Leistungsphase auszahlt. Da eine Pensionskasse als Versicherungsunternehmen auftreten kann, unterliegt eine Pensionskasse der Versicherungsaufsicht. Im Grunde ähnelt eine Pensionskasse einem Lebensversicherungsunternehmen. Ansprüche die sich aus einer Betrieblichen Altersvorsorge mit einer Pensionskasse ergeben, werden von den Pensionskassen getragen und befriedigt. Der Arbeitgeber haftet nicht.



Pensionsfonds:
Pensionsfonds sind selbstständige Einrichtungen welche das eingezahlte Vermögen zum Beispiel in Aktien investieren können. Eine Betriebliche Altersvorsorge mit einem Pensionsfonds spricht im Gegensatz zu einem Versicherer keine Garantie aus. Da Pensionsfonds allerdings auch die Möglichkeit haben international Ihre Gelder anzulegen, kann unter günstigen Umständen, eine hohe Rendite mit den eingezahlten Beiträgen der Betrieblichen Altersvorsorge erwirtschaftet werden. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss, dass zugleich ein hohes Risiko besteht, viel Geld zu verlieren. Garantien für eine Mindestleistung einer Betrieblichen Altersvorsorge mit einem Pensionsfonds, erfolgen über den Pensions-Sicherungs-Verein. An diesen richtet der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge.





Unverfallbare Ansprüche der Betrieblichen Altersvorsorge:
Die Ansprüche aus einer Betrieblichen Altersvorsorge können ab einem bestimmten Lebensalter und Mindestlaufzeit, unverfallbar werden. Die Unverfallbarkeit der Betrieblichen Altersvorsorge bedeutet, dass erworben Ansprüche aus einer Betrieblichen Altersvorsorge bestehen bleiben, auch wenn der Arbeitnehmer kündigt oder gekündigt wird. Die Ansprüche können mittlerweile auch portiert und von einem neuen Arbeitgeber übernommen werden. Damit Ansprüche aus einer Betrieblichen Altersvorsorge unverfallbar werden müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer hat das 30. Lebensjahr vollendet
  • Die Versorgungszusage einer Betrieblichen Altersvorsorge besteht seit mindestens 5 Jahren





Sicherung der Betrieblichen Altersvorsorge:
Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Leistungen aus einer Betrieblichen Altersvorsorge zu garantieren. Auch wenn das Unternehmen des Arbeitgebers in die Insolvenz geht. Aus diesem Grund existiert für die Betriebliche Altersvorsorge eine Insolvenzsicherungspflicht, welche über den Pensionssicherungsverein durchgeführt wird.



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