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Gesetzliche Rente

Im Grunde wird mit dem Begriff der gesetzlichen Rente die Regelaltersrente bezeichnet. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine monatliche Auszahlung, welche die Gesetzliche Rentenversicherung seinen Versicherten im Rentenalter gewährleistet. Gezahlt wird die Gesetzliche Rente, sobald ein Versicherter mindestens das 65. bzw. 67. Lebensjahr erreicht hat. Es besteht auch die Möglichkeit schon mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Jedoch sind bei der Frührente Abschläge von bis zu 10,8% zu verkraften.




Höhe der Gesetzlichen Rente
Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich individuell nach den erreichten rentenrechtlichen Zeiten und Ihren persönlichen Beitragseinzahlungen. Je länger Sie in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und je höher Ihre Beiträge sind, desto mehr zahlt Ihnen die Versicherung auch als Gesetzliche Rente aus.
Nach der aktuellen Entwicklung ist jetzt schon abzusehen, dass Ihnen die Gesetzliche Rente für Ihr Alter nicht mehr genügend Geld zur Verfügung stellen kann. So erhalten Eckrentner (45 Jahre Beitragseinzahlungen), nur noch etwa 38% von Ihrem bisherigen Bruttolohn. (Quelle: Welt Artikel) Es ist fraglich ob Sie mit dieser Höhe der Gesetzlichen Rente, Ihren Lebensstandart halten können.





Private Altersvorsorge unbedingt erforderlich
Da die Gesetzliche Rente nicht mehr ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen kann, sollten Sie mit Hilfe einer Privaten Altersvorsorge, eigenes Kapital für Ihr Alter ansparen. Das angesparte Kapital kann zur Investition in eine Sofortrente verwendet werden und Ihnen so, eine zusätzliche Rente bieten. Für die Private Altersvorsorge stehen Ihnen eine Reihe von wichtigen Produkten zur Auswahl. So können Sie zum Beispiel staatlich geförderte Sparprodukte wie die Riester Rente nutzen und erhalten zusätzlich zu Ihren Sparbeiträgen auch noch einen staatlichen Zuschuss. Oder Sie nutzen anderweitige Vorsorgeprodukte wie zum Beispiel eine Private Rentenversicherung oder Lebensversicherung.





Bersteuerung der Gesetzlichen Rente
Im Jahr 2005 trat die Reformierung des Alterseinkünftegesetz in Kraft und sieht eine schrittweise Versteuerung der Gesetzlichen Rente vor. Diese sieht eine nachgelagerte Besteuerung der Renten vor. Ab dem Jahr 2005 muss 50% der gesetzlichen Rente versteuert werden. Danach erhöht sich jährlich der Prozentsatz, mit dem die Rente versteuert werden muss - bis Rentner 2040 100% Ihrer Rente versteuert müssen. Erhalten Sie vor dem Jahr 2040 eine Gesetzliche Rente, wird der zu versteuernde Rentenanteil festgeschrieben und gilt ein Leben lang.


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