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Bezahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für teures Gutachten?

Aus einem Bußgeldbescheid erging eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dagegen legt ein Versicherungsnehmer Einspruch. Das zuständige Amtsgericht forderte daraufhin ein teures Sachverständigengutachten an. Für den Rechtsstreit besteht Versicherungsschutz über die Rechtsschutzversicherung. Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für ein teures Gutachten?

Antwort

Wenn Versicherungsschutz über die Rechtsschutzversicherung besteht, dann zahlt die Versicherung auch das Sachverständigengutachten. Dies gehört zum normalen Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung. Allerdings wird für solche Fälle eine spezielle Rechtsschutzversicherung benötigt. Für diesen Fall muss eine Versicherung mit Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz abgeschlossen werden.

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