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Brauchen Selbstständige wirklich eine Krankentagegeldversicherung?

Bei einer Beratung über eine Krankenversicherung als Selbstständiger, hat der Berater auch noch zum Abschluss einer Krankentagegeldversicherung geraten. Diese sei bei Selbstständigen besonders wichtig. Allerdings wurde dieses Thema nicht mehr näher besprochen, so dass hier noch mehr Fragen existieren als Klarheit herrscht. Wie ist das nun mit einer solchen Tagegeldversicherung? Brauchen Selbstständige wirklich eine Krankentagegeldversicherung? Oder hat der Berater hier nur versucht, noch eine Police zu verkaufen und noch mehr Geld zu verdienen?

Antwort

Mann mit TaschentuchVom Grundsatz spricht es eher für den Berater, dass dieser zum Abschluss einer Privaten Krankentagegeldversicherung geraten hat. Genau diese „kleine“ Versicherung wird leider viel zu oft vergessen, obwohl diese absolut wichtig ist. In jedem Fall sollten Selbstständige eine solche Krankentagegeldversicherung abschließen. Hintergrund besteht in der finanziellen Unterstützung bei einer längeren Krankheit. So kann die Genesung von manchen Erkrankungen mehrere Wochen, teilweise sogar bis zu mehrere Monate dauern. Da in dieser Zeit keine Arbeit geleistet wird, fehlt Selbstständigen also die Einnahmen. Eine pikante Situation, da ja die normalen Ausgaben weiterhin zu bezahlen sind (Miete, Kredit, Versicherungen, Lebenshaltung etc.).

Während Angestellte in dieser Situation noch für 6 Wochen eine Lohnfortzahlung erhalten bzw. danach das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung, sieht die Private Krankenversicherung eine solche Leistung nicht vor. Diese überaus wichtige Absicherung muss mit einer Privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

 

 

Ausreichend hohen Tagessatz festlegen – unabhängige Beratung empfehlenswert

Bei einer Privaten Krankentagegeldversicherung legen Interessenten bei Antragsstellung einen Tagessatz und den Leistungszeitpunkt fest. Den Tagessatz sollten Versicherte verständlicherweise in der Höhe festlegen, dass Sie mit diesem jeden Monat die gesamten Fixkosten tragen können. Eine Absicherung von 10 oder 20 Euro dürfte hier bei weitem nicht ausreichen. Auch muss ein Leistungszeitpunkt festgelegt werden. Gemeint ist hiermit die Auszahlung ab dem 15., 23. oder ab dem 42. Krankheitstag. Selbstständigen empfiehlt sich in der Regel (muss immer individuell betrachtet werden) eine Auszahlung ab dem 15. Krankheitstag. Meistens lassen sich 14 Tage noch mit Rücklagen überbrücken und ab dem 15. Tag erhalten Selbstständige dann die finanzielle Unterstützung von der Krankentagegeldversicherung.
Selbstständigen empfiehlt sich eine unabhängige Beratung, z.B. von einem Versicherungsmakler. Mit diesem lassen sich den richtigen Tagessatz und Leistungszeitpunkt definieren.

 

 

 

Bild © panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd

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