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Erhöht eine Kfz Versicherung Ihren Versicherungsbeitrag gilt dann ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn eine Kfz Versicherung Ihren Beitrag erhöht, kann sich der Versicherungsnehmer dagegen wehren und die Versicherung kündigen und wechseln? Oder muss der Versicherungsnehmer warten bis das Versicherungsjahr beendet ist und kann dann erst seine alte Kfz Versicherung kündigen und eine neue abschließen?

Antwort

Führt eine Kfz Versicherung eine Beitraganpassung (in der Regel eine Beitragserhöhung) auf Grund  eine Typklassen oder Regionalklassen Änderung, so besitzt der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Bei einer Beitragserhöhung informiert die Kfz Versicherung Ihre Kunden und muss in dieser Information über das Kündigungsrecht aufmerksam machen. Kunden können dann von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und eine neue Kfz Versicherung abschließen.


Allerdings bezieht sich dieses Sonderkündigungsrecht nicht auf eine Beitragserhöhung auf Grund eines Unfalls und der Neueinstufung in den Schadenfreiheitsklassen. Zwar besitzen sowohl die Versicherung als auch der Versicherungsnehmer bei einem Schaden, ein Kündigungsrecht, allerdings hat der Versicherungsnehmer keinen Vorteil durch einen Wechsel. Denn die Beitragsanpassung wegen des Unfalls erfolgt auf Grund der Freiheitsklassen Rückstufung und nicht wegen einer Typklassen oder Regionalklassen Änderung. Wechselt jetzt der Versicherungsnehmer seine Kfz Versicherung so bestätigt seine alte Versicherung der neuen Versicherung, nur die schadenfreien Jahre. So wird auch die neue Kfz Versicherung über den Schaden informiert und der Versicherungsnehmer muss entsprechend höhere Beiträge bezahlen.

 

 

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