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Wann greift bei einer Kfz Versicherung ein Sonderkündigungsrecht?

Es kann ja durchaus mal zu der Situation kommen, dass die bestehende Kfz Versicherung gewechselt werden soll und das eben leider zu einem Zeitpunkt, nach dem möglichen Kündigungstermin. Allerdings bestehen bei der Kfz Versicherung auch ein Sonderkündigungsrecht und folglich die Möglichkeit aus einem Vertrag raus zukommen. Allerdings ist nur bekannt, dass dieses bei einer Prämienerhöhung möglicht ist. Ist dies so korrekt? Wann greift bei einer Kfz Versicherung ein Sonderkündigungsrecht?

Antwort

Bei einer Kfz Versicherung bestehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten um ein Sonderkündigungsrecht auszusprechen. Dieses ist wie genannt bei einer Prämienerhöhung durch die Versicherung möglich. Darüber hinaus können Versicherte auch nach dem eigentlichen Kündigungstermin noch nach einem regulierten Schaden sowie bei einem Fahrzeugwechseln, kündigen. Auch wenn Versicherte Ihr Fahrzeug abmelden (Wegfall des Risikos) können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

 

Ob es allerdings für Versicherte so sinnvoll ist, im laufenden Versicherungsjahr Ihren Vertrag zu kündigen und zu wechseln, darf durchaus angezweifelt werden. Versicherte sollten hier genau prüfen ob ein anderes Angebot wirklich so viel besser ist und ob Sie nicht lieber noch bis zum nächsten, möglichen Kündigungstermin warten und sich dann nach einer neuen Kfz Versicherung erkundigen.
 

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