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Gegenstände im Haushalt Dritter entwendet welche Versicherung zahlt?

Wenn man einen Gegenstand an einen Dritten verleiht. Oder man vergisst ihn in dessen Wohnung. Und dort wird dann eingebrochen. Welche Versicherung kommt für diesen Schaden auf? Die eigene Hausratversicherung? Die Hausratversicherung des anderen? Gibt es überhaupt eine Versicherung die einen solchen Schaden abdeckt?

Antwort

Einbruchdiebstahl ist einer der vier Bereiche, die durch eine Hausratversicherung abgesichert werden. Die anderen Bereiche sind Wasserschäden, Schäden durch Sturm, und Feuerschäden.

In Hausratsversicherungen sind auch geliehene Gegenstände mitversichert. Also auch Sachen, die fremdes Eigentum sind. Allerdings ist für eine Versicherungsabwicklung bei Einbruchdiebstahl in jedem Fall eine Protokoll der Polizei erforderlich. Diese sollte ja ohnehin bei Einbruchdiebstahl unverzüglich hinzugezogen werden.

Solche Fragen können aber auch immer mit einem Blick in die Police geklärt werden. So sind beispielsweise solche Schäden auch mit der eigenen Hausratsversicherung regulierbar, in sofern der obengenannte Dritte nicht über eine Hausratversicherung verfügt.

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