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Welche Versicherung zahlt für eine ruinierte Couch?

Bei einer kleinen Feier ist ein großer Rotweinfleck entstanden. Dieser breitet sich auf einer Couch, sowie auf dem Teppich aus. Ein solcher Fleck ist nicht rückstandslos entfernbar. Gibt es eine Versicherung die für die entstandenen Schäden aufkommen würde? Kann für solche Fälle die Hausratversicherung An welche Versicherung würde man sich in einem solchen Fall wenden müssen? Und an wessen Versicherung?

Antwort

Solche Fälle müssen immer differenziert betrachtet werden. Es muss abgewogen werden wer den Schaden verursacht hat, Außerdem ist zu beachten wem die beschädigten Gegenstände gehören. Wurde die Couch, beziehungsweise der Teppich von einem Dritten beschädigt, so muss dessen Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens aufkommen. Gehört der beschädigte Gegenstand, beispielsweise der Teppich, allerdings zur festen Einrichtung einer Mietwohnung, also dem Vermieter, so handelt es sich um einen Mietsachschaden, den die eigene private Haftpflichtversicherung übernehmen sollte.

Eine Hausratversicherung  ist nur dann zur Regulierung hinzu zu holen, wenn der Schaden durch einen der fünf großen, durch die Hausratversicherung abgesicherten, Schadensgruppen handelt. Diese sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Feuer und Elementargefahren wie Erdbeben. Ist der besagte Schaden durch einen dieser Punkte verursacht worden, so sollte die Hausratversicherung mit Sicherheit für die Regulierung des Schadens aufkommen. Ist der Fall so, dass der Besitzer des Sofas gleichzeitig auch der Verursacher des Schadens ist, so ist eine Regulierung durch eine beliebige Versicherung nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
 

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