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Kann auch ein Beamter eine staatliche geförderte Private Altersvorsorge ansparen?

Für Arbeitnehmer wird immer wieder darüber gesprochen, dass eine Private Altersvorsorge unverzichtbar ist. Dabei sollen sich Arbeitnehmer für eine staatlich geförderte Altersvorsorge entscheiden um die Förderung einfach mitzunehmen. Wie sieht das aber bei Beamten aus? Kann auch ein Beamter eine staatliche geförderte Private Altersvorsorge ansparen? Oder gibt es keine Unterstützung für die Altersvorsorge von Beamten?

Antwort

Auch Beamten haben die Möglichkeit eine staatliche geförderte Private Altersvorsorge abzuschließen. Denn Beamte gehören zum zulagenberechtigen Personenkreis der Riester Rente und können dementsprechend einen Zuschuss für Ihre Private Altersvorsorge erhalten.

Damit Beamte die vollen Riester Zulagen erhalten müssen Sie mindestens 4% Ihre durchschnittlichen Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Dann gewährt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Riester Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Haben Beamte noch ein Kind so gibt die Riester Kinderzulage von 185 Euro. Wurde das Kind ab dem Jahr 2008 geboren, zahlt der Staat sogar eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. Alternativ können Beamte auch einen Steuervorteil anstelle der Zulagen erhalten. Denn beamte können für die Zahlung der Riester Beiträge bis zu 2.100 Euro im Jahr bei der Steuer gegenrechnen. Hier prüft das Finanzamt welcher Vorteil (Riesterzulage oder Steuervorteil) für den Sparer am günstigsten ist.

Vor Abschluss eines Riester Vertrag lohnt es sich immer einen Vergleich der aktuellen Angebote am Markt durchzuführen und so den passenden Tarif zu finden. Eine passenden Riester Renten Vergleich finden Interessenten hier
 

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