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Kann eine Autoversicherung an jemanden ohne Führerschein überschrieben werden?

Ein älteres Ehepaar. Er hat einen Führerschein, sie nicht. Aber auch er ist schon so in die Jahre gekommen, dass er sich ausschließlich fahren lässt, meist von seinem Enkel. Wenn der Ehegatte nun verstirbt, kann die Autoversicherung dann überhaupt an die Ehefrau überschrieben werden? Diese hat doch keinen Führerschein. Und wird der Schadensfreiheitsrabatt in einem solchen Fall übernommen? Kann der Enkel trotzdem weiterhin das Auto fahren und ist versichert?

Antwort

Bei diesen Fällen lohnt es sich immer bei der eigenen Kfz-Versicherung nach zu hacken, da die Regelungen oft von Versicherung zu Versicherung variieren. Meist ist es aber so, dass eine Übernahme von Versicherungen unter Verwandten nur beim ersten Verwandtheitsgrad möglich ist. Das Auto und somit auch die Versicherung können also theoretisch nur an de Ehefrau, beziehungsweise den Sohn oder die Tochter des Verstorbenen übertragen werden, nicht aber an eines der Enkelkinder. Die Schadensfreiheitsklasse kann aber auch dann gegebenenfalls nach unten angepasst werden, da man auch bei einer Übernahme nur die Schadensfreiheitsklasse zugesprochen bekommt, die man sich hätte selber, seid des Führerscheinbesitzes erfahren können. Ein frischgebackener Autofahrer, kann also nicht beispielsweise einen Schadensfreiheitsrabatt von 35 % von seiner Mutter übernehmen. Die Großmutter in diesem Fall kann jedenfalls als Fahrzeughalterin eingetragen werden, da ein Führerschein dafür nicht nötig ist. Sie sollte sich allerdings im Klaren darüber sein, dass dann auch die Versicherung auf ihren Namen läuft und deshalb verursachte Strafen, wie falsches Parken oder auch zu schnelles Fahren an ihren Namen geschickt werden.

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