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Kann eine Gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherten wegen zu hohen Kosten kündigen?

Wenn ein versicherter der Gesetzlichen Krankenversicherung seine Kasse wechselt und direkt nach dem Wechsel, vermehrt Leistungen beansprucht. Kann dann eine Gesetzliche Krankenkasse Ihren Versicherten kündigen eben mit der Begründung, dieser sei zu teuer oder verursache zu viele Kosten?

Antwort

Nein. Eine Gesetzliche Krankenkasse kann Ihre Versicherten nicht kündigen. Hat die Krankenkasse die Aufnahme eines Versicherten bestätigt, so ist er bei dieser Kasse auch versichert. Handelt es sich bei der Krankenkasse um eine offene Kasse, so besteht im Übrigen ein Kontrahierungszwang. Eine Gesetzliche Krankenkasse kann einen Antragssteller zum Beispiel nicht wegen Vorerkankungen oder wegen eines erhöhten Risikos ablehnen. Lediglich die Betriebskrankenkassen können sich Ihre Versicherten teilweise aussuchen, da manche Betriebskrankenkassen nur Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebs aufnehmen.

Es ist also vollkommen egal wie viele Leistungen ein Versicherter in Anspruch nimmt. Die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt diese im entsprechenden Umfang und kann seinen Versicherten nicht kündigen.

Auch die Privaten Krankenversicherung treten bei einer Krankenvollversicherung nicht von dem Vertrag zurück, wenn die Versicherte Person einmal verstärkt Leistungen in Anspruch nimmt.

 

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