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Auslandskrankenversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Der verdiente Urlaub wird von vielen Arbeitnehmern und Unternehmern, zum entspannen und abschalten genutzt. Nicht selten wird mit dem Urlaub ein Besuch in einem anderen Land verbunden. Doch auch im Urlaub kann ein Unfall geschehen oder eine Krankheit den Besuch bei einem Arzt notwendig machen. Gerade Behandlungen im Ausland können allerdings mit hohen Kosten verbunden sein. Damit der Urlaub zumindest nicht finanziell gesehen ein Fiasko wird, bietet eine Auslands-krankenversicherung eine wichtige und notwendige Absicherung.





Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung

Auch die Gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihren Versicherten, zum Teil einen Versicherungsschutz im Ausland. So bietet der Auslandsreiseschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung, einen Krankenversicherungsschutz innerhalb von Europa und mit weiteren Ländern (USA) mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Allerdings bietet der Auslandskrankversicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung nur die gleichen Leistungen wie innerhalb von Deutschland. Zudem gilt der Versicherungsschutz im Ausland nur für einen begrenzten Zeitraum.




Leistungen der Auslandskrankenversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst den gleichen Versicherungsschutz wie innerhalb von Deutschland. Zu den typischen Leistungen im Ausland gehören:

  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Behandlungen
  • Kosten für Medikamente
  • Kosten für Hilfsmittel





Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung sollten unbedingt beachten, dass der Versicherungsschutz im Ausland nicht ausreicht. Die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt nur Leistungen in Höhe der Kosten, welche für die Behandlung innerhalb von Deutschland notwendig gewesen wäre. Allerdings besitzen ausländische Ärzte häufig weit höhere Gebühren, als in Deutschland. Der restliche Betrag muss von den Versicherten selbst finanziert werden. Auch mögliche Rücktransportkosten tragen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung selbst. Auch ein längerer Aufenthalt im Ausland wird nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.



Damit Sie trotzdem einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland besitzen, sollten Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese bietet zum Teil deutlich mehr Leistungen (dies ist abhängig von der Versicherung) und kann vor einem hohen finanziellen Schaden beschützen. Zudem liegen die Kosten für eine private Auslandskrankenversicherung zwischen 5 bis 30 Euro im Jahr (mit 1. Jahr Versicherungsschutz) in einem günstigen Kostenrahmen. Auslandskrankenversicherungen für Familien kostet im Normalfall nicht mehr als 40 bis 50 Euro im Jahr.







Wie erhalten Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung den Versicherungsschutz für das Ausland?
Um auch im Ausland einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung zu erhalten, benötigen Versicherte die Europäische Krankenversichertenkarte. Diese erhalten die Versicherten bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse.


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