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Leistet eine Unfallversicherung bei Vertragsänderung nach einem Unfall?

Normalerweise erbringt eine Unfallversicherung ja Ihre Leistung zu den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Was ist aber wenn eine Invalidität erst ein Jahr nach einem Unfall festgestellt wird und der Versicherte innerhalb diesen Jahres eine Vertragsänderung der Unfallversicherung durchführt? Leistet die Unfallversicherung zu den Konditionen zum Zeitpunkt des Unfalls oder zu den neuen Konditionen durch die Vertragsänderung?

Antwort

Auch wenn eine Invalidität die zu einer Leistung aus einer Unfallversicherung führt, erst ein Jahr später festgestellt wird, so leistet die Private Unfallversicherung nur in dem Umfang wie dieser zum Zeitpunkt des Unfall bestand. Selbst wenn ein Versicherter innerhalb dieser Zeit seinen Vertrags umstellt und bessere Leistungen vereinbarte, gilt diese Leistungsverbesserung nur für einen möglichen, neuen Unfall in der Zukunft, nicht aber rückwirkend.

Das ist auch so ganz sinnvoll und notwendig für die Versicherungen. Würden Sie auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen leisten, so könnte dies als eine direkte Einladung zum Versicherungsbetrug verstanden werden. Wenn zum Beispiel jemand beispielsweise ins Krankenhaus eingeliefert wird und sich bessere Leistungen wünscht, könnte er ja eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Das geht natürlich nicht.

Versicherungsbetrug schadet sowohl dem Versicherungsunternehmen, als auch der Versichertengemeinschaft. Denn die Mehrkosten durch den Versicherungsbetrug legt die Versicherung natürlich auf die Versicherten um, zum Beispiel durch höhere Beiträge.
 

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