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Muss eine Riester Rente bei Beantragung von Hartz 4 aufgelöst werden?

Personen die Hartz 4 beantragen, müssen Ihr Vermögen angeben und dieses gegebenenfalls erst einmal verbrauchen. Das betrifft auch zum Teil Lebensversicherungen oder Rentenversicherung. Muss bei Beantragung von Hartz 4 auch eine Riester Rente aufgelöst werden? Oder bleibt diese unberührt?

Antwort

Leider hat die Bundesregierung es so eingeführt, dass bei Beantragung von Hartz4 quasi die Mittellosigkeit nachgewiesen werden muss. Dazu besteht ein so genanntes Schonvermögen. Besitzt der Antragssteller mehr Vermögen als er nach dem Gesetz haben dürfe, muss dieses aufgebraucht werden. Zum Vermögen gehören auch unterschiedliche Altersvorsorge Produkte.

 

Aber einer Riester Rente ist Hartz 4 sicher und muss nicht als Vermögen angegeben bzw. aufgelöst und das Guthaben verbraucht werden. Dies gilt allerdings nur für die Ansparphase. Wird in der Rente eine Grundsicherung beantragt, so muss die Rentenzahlung aus einer Riester Rente auch als Einkommen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls verlieren Antragssteller durch die Riester Rente Ihren Anspruch auf die Grundsicherung.

 

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