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Muss man ausgezahlte Versicherungssummen versteuern?

Jemand ist in einen Unfall verwickelt. Er erhält von einer Versicherung eine Summe zu Regulierung des Schadens. Muss man dieses Geld versteuern? Wenn man beispielsweise nach einem Autounfall einen Betrag zur Regulierung des Schadens am Auto ausgezahlt bekommt, diesen aber nicht verwendet. Muss dieser dann versteuert werden? Oder in einer etwas höheren Preiskategorie. Wenn beispielsweise jemandes Lebensversicherung auf den eigenen Namen ausgezahlt wird. Dabei handelt es sich nicht selten um fünf- bis sechsstellige Beträge. Müssen diese dann versteuert werden?

Antwort

Ob Versicherte auf Leistungen einer Versicherung steuern zahlen müssen hängt ganz davon ab, welche Versicherung das Geld auszahlt. Bei den meisten Leistungen aus einer Versicherung müssen Versicherte die Geldleistung nicht versteuern. Die Beträge die von Versicherungen gezahlt werden haben ja im Grunde eine genaue Bestimmung. Sie sollen den Schaden einer Sache ersetzen, die von bereits versteuertem Einkommen finanziert wurde. So sind Auszahlungen von einer Privaten Haftpflichtversicherung, einer Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Privaten Unfallversicherung nicht zu versteuern.

 

Anders sieht dies allerdings bei bekannten Altersvorsorgeprodukten aus. Hier müssen zum Teil Steuern gezahlt werden. Eine kapitalbildende Lebensversicherung die vor 2005 abgeschlossen wurde, ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (mindestens 12 Jahre Laufzeit, regelmäßige Beitragszahlung etc.). Eine kapitalbildende Lebensversicherung die ab 2005 abgeschlossen wurde, muss später versteuert werden. Auch eine Private Rentenversicherung die ab 2005 abgeschlossen wurde muss entweder mit dem Ertragsanteil (bei Rentenzahlung) oder der Kapitalertrag zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Auch die Riester Rente muss in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
 

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